§ 1 Geltungsbereich und Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche unserer Geschäftsbeziehungen mit unseren gewerblichen Käufern (Unternehmern). Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Geschäfte derselben Art (Kauf- und Lieferverträge Anhänger und/oder Aufbauten) mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen. (2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. (3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. (4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (bspw. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail abzugeben.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind – solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen, Abbildungen, technische Daten, Gewicht, Maß- und Leistungsbeschreibungen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form) überlassen haben. Solche Unterlagen haben nur informatorischen Charakter und sind kein Teil des Angebots, es sei denn, sie werden ausdrücklich als Vertragsbestandteil einbezogen. (2) Ist unser Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind wir daran 8 Wochen ab Zugang beim Käufer gebunden. Die Annahme ist schriftlich, per Telefax oder E-Mail zu erklären. (3) Die Bestellung der Ware (Anhänger und/oder Aufbauten) durch den Käufer gilt als verbindlicher Antrag zum Vertragsschluss. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, per Telefax oder E-Mail (bspw. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung/Übergabe der Ware an den Käufer erklärt werden. (4) Mündliche Zusagen oder Abreden vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich, solange sie nicht schriftlich fixiert sind. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch Telefax oder E-Mail. (5) Unsere Angaben zu den von uns hergestellten Anhängern und Aufbauten (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) nur ungefähre Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale. Wir behalten uns zu jeder Zeit Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges vor, soweit nicht das vorgesehene Aussehen der Anhänger oder Aufbauten und deren Funktion hierdurch wesentlich geändert werden, die Funktionalität in etwa erhalten bleibt und die Änderungen unter Berücksichtigung unserer Interessen sowie der Interessen des Käufers bei gleichem Qualitätsstandard zumutbar sind. (6) An allen in Zusammenhang mit einem Angebot oder einer Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung. Soweit ein Vertrag nicht innerhalb der Fristen von § 2 Absatz 2 und Absatz 3 zustande kommt, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.
§ 3 Lieferung und Lieferzeit
(1) Alle Lieferungen erfolgen ab unserem Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt oder verbracht (sog. Versendungskauf). (2) Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. (3) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen von Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. (5) Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen oder wir uns zur Übernahme dieser Kosten bereiterklären. (6) Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug oder wird uns eine Lieferung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser AGB beschränkt.
§ 4 Abnahmepflicht und pauschalierter Schadensersatz wegen Nichtabnahme
Tritt der Käufer nach Vertragsabschluss und vor der Fertigung des Erzeugnisses vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt 15 % des Bruttokaufpreises als Abstandssumme zu verlangen. Tritt der Käufer nach Vertragsabschluss und während der Fertigung des Erzeugnisses vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt 20 % des Bruttokaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, bei Sonderanfertigungen oder Sonderfahrzeugen beträgt die Abstandssumme mindestens 50% des Bruttokaufpreises. Das Recht auf die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang und Abnahme
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 95679 Waldershof, soweit nichts Anderes bestimmt ist (2) Verlangt der Käufer die Versendung an einen anderen Bestimmungsort, sind wir berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und/oder Verpackung, selbst zu bestimmen. (3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Käufer angezeigt haben. (4) Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. (6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn der Käufer die Ware besichtigt und abgeholt hat oder seit der Lieferung 14 Tage vergangen sind oder der Käufer mit der Nutzung begonnen hat (z.B. gelieferte Anhänger oder Aufbauten in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung 8 Tage vergangen sind.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. (2) Alle Preise verstehen sich ab Werk und ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Versandkosten. Die Vereinbarung von Skonto oder Rabatt bedarf der schriftlichen Bestätigung. Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, sowie etwa neu hinzukommende Steuern, Frachten etc. oder deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder versteuert wird, sind vom Käufer zu tragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. (3) Beim Kauf bzw. der Bestellung von Anhängern und/oder Aufbauten ist durch den Käufer eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswerts innerhalb von 8 Tagen nach Auftragserteilung oder Erhalt der Auftragsbestätigung zu leisten. Der restliche Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Zahlung hat jeweils ohne Abzug von Skonto zu erfolgen. Die Rechnungsstellung kann vor Übergabe der Ware erfolgen. (4) Der Kaufpreis für alle anderen Waren, insbesondere Zubehör für Anhänger und Aufbauten, ist fällig und zu zahlen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug von Skonto. (5) Mit dem Ablauf der vorstehenden Zahlungsfristen kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. (6) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt. (7) Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers bekannt werden, durch welche uns unsere Rechte nicht mehr genügend gesichert erscheinen. Wir können statt zurückzutreten auch eine weitergehende als die Absatz 3 genannte Anzahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten oder die Weiterarbeit einstellen. Lehnt der Käufer eine weitere Anzahlung ab, können wir nach fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 14 Tagen ebenfalls vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen. (8) Wir haben das Recht, die Preise in dem Rahmen zu ändern, indem nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder –erhöhungen aufgrund von Änderungen bei Betriebssteuern, bei Energiepreisen wie z. B. Strom oder Gas, bei Preisen von Zulieferern oder bei Materialpreisen z. B. bei Aluminium, Stahl, Gummi, PVC, Holz eintreten. Diese werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Zur Weiterveräußerung ist der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. (2) Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Ergibt diese Verbindung oder Vermischung letztendlich, dass die neue Sache als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt in diesem Fall das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. Falls das für die Montage des Aufbaus bestimmte Fahrzeug im Eigentumsvorbehalt oder Sicherungseigentum eines Dritten steht, hat der Käufer uns darüber vorab zu informieren, und dafür zu sorgen, dass der Dritte uns ein Vorbehalts-Miteigentum bzw. Sicherungs-Miteigentum einräumt. Der Käufer hat darüber eine schriftliche Erklärung des Dritten beizubringen. Wir erhalten das alleinige Vorbehaltsrecht oder Sicherungseigentum, wenn das Recht des Dritten endet. (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen.
§ 8 Gewährleistung und Mängelansprüche
(1) Für die Güte des verarbeiteten Materials, der Konstruktion und der Ausführung der gekauften Anhänger und/oder Aufbauten stehen wir gegenüber dem ersten Abnehmer bei neu hergestellten Anhängern und Aufbauten im Rahmen der gesetzlichen Ansprüche aus Gewährleistung ein, soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist. (2) Handelt es sich um gebrauchte Anhänger und/oder Aufbauten, so werden diese in ihrem tatsächlichen Zustand – wie besichtigt – unter Ausschluss jedweder Sachmängelhaftung verkauft. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. (3) Die Ware gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen 8 Tagen nach Abholung der Ware oder bei Versand nach Empfang der Ware eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für Käufer bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. (4) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. (5) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. (6) Technisch bedingte Änderungen der Konstruktion oder der Form, sowie Abweichungen in der Farbe oder im Farbton stellen keine Mängel dar, soweit diese unter Berücksichtigung unserer Interessen im Vergleich zu den Interessen des Käufers zumutbar sind. Mängelansprüche bestehen grundsätzlich nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Nichtbeachtung von vorgeschriebenen Wartungsintervallen oder nicht eingehaltenen Serviceintervallen, bei natürlicher Abnutzung (Verschleiß) oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. (7) Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
§ 9 Allgemeine Haftung
(1) Wir haften nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherten Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung sind ausgeschlossen. (2) Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. (3). Sämtliche in diesen AGB enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UNKaufrechts. (2) Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht geschlossen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung oder Abbedingung dieser Schriftformklausel. (3) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten bei den für unseren Geschäftssitz in 95679 Waldershof, Deutschland zuständigen Gerichten. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.